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Hotel**** Medical Spa Malinowy Dwór

Hotel Regeln

HAUSORDNUNG
Um Ihren Aufenthalt in unserem Hotel noch angenehmer und sicherer zu gestalten, möchten wir Sie um die Befolgung unserer Hausordnung bitten.

§ 1

1. Das Hotelzimmer wird tageweise vermietet.
2. Werden beim Einchecken keine Angaben über die Aufenthaltsdauer gemacht, wird es angenommen, dass das Zimmer  für einen Tag reserviert wurde.

§ 2
1. Gemäß Art. 13, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung vom 27. April 2016, teilen wir mit, dass der Administrator Ihrer personenbezogenen Daten Malinowe Hotele Sp. z o.o. (GmbH) in ul. Leśna 7, 28-131 Solec -Zdrój ist.
2. Der Gast des Hotels ist verpflichtet, die Gästekarte auszufüllen, die einen zivilrechtlichen Vertrag für die Erbringung von Hoteldienstleistungen zwischen dem Gast und dem Hotel gemäß Art. 6 Par. 1 Lit. b EU-Verordnung vom 27. April 2016 darstellt. Der Gast muss ferner vor dem Check-in beim Empfangsmitarbeiter ein Dokument mit einem Foto vorlegen. Wenn der Gast die Vorlage des besagten Dokuments ablehnt und so ein Check-in nicht ordnungsgemäß möglich ist, wird der Rezeptionist die Ausgabe eines Zimmerschlüssels verweigern.
3. Ein Gast, der die Registrierungskarte ausfüllt, erklärt, dass er die Bestimmungen akzeptiert.
4. Der Gast kann freiwillig seine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben, um den Kontakt während des Aufenthalts zu erleichtern oder eine Rechnung zu schicken.
5. Um Marketing- / Geschäftsinformationen zu erhalten, wird der Gast gebeten, seine Zustimmung an den entsprechenden Stellen auf der Gäste-Registrierungskarte zu erteilen und seine E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer anzugeben.
6. Jede Person hat das Recht, jederzeit die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Artikel 21, Abschnitt 2 der EU-Verordnung vom 26. April 2016 abzulehnen, und können jederzeit schriftlich an die E-Mail-Adresse: recepcja@malinowydwor.pl oder an der Hotelrezeption hiervon zurücktreten.
7. Der Gast kann auch Unternehmensdaten angeben, die für die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung erforderlich sind.
8. Wenn Sie den Hotelparkplatz benutzen, werden Sie möglicherweise aufgefordert, das amtliche Kennzeichen anzugeben.
9. Um den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus verlängern zu können, muss sich der Hotelgast an dem Tag, an dem er das Zimmer verlassen sollte, bis 10.00 Uhr an der Rezeption zu melden.
10. Das Hotel berücksichtigt den Wunsch, Ihren Aufenthalt so weit wie möglich zu verlängern.

§ 3

1. Hotelgäste dürfen ihr Zimmer keinen Drittpersonen zur Nutzung überlassen, auch dann nicht, wenn ihr Aufenthalt noch nicht beendet war und das Entgelt bereits entrichtet wurde.
2. Personen, die keine Hotelgäste sind, dürfen sich in den Hotelzimmern von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr aufhalten.
3. Das Hotel kann einem Gast eine erneute Aufnahme verweigern, wenn er bei einem früheren Aufenthalt die Hausordnung massiv missachtet hat, indem er einen materiellen Schaden am Eigentum des Hotels oder der Gäste verursacht hat, den Gästen, Hotelmitarbeitern oder anderen Personen, die sich zur fraglichen Zeit im Hotel befanden, einen Schaden zugefügt oder auf eine andere Art und Weise die Ruhe der Gäste oder den Regelbetrieb des Hotels gestört hat.

§ 4

1. Das Hotel bietet seine Dienstleistungen gemäß der polnischen Hotelklassifizierung. Im Falle einer Reklamation wird der Gast gebeten, diese an der Rezeption zu melden, um eine sofortige Reaktion durch das Personal zu ermöglichen.
2. Das Hotel hat folgenden Pflichten nachzukommen:

·  für die volle und uneingeschränkte Erholung des Gastes zu sorgen
·  einen sicheren Aufenthalt zu gewährleisten und die Datenschutzbestimmungen  einzuhalten
·  für die professionelle und höfliche Bedienung im Bereich aller Hoteldienstleistungen zu sorgen
·  für die Raumpflege und erforderliche Reparaturarbeiten während der Abwesenheit der Gäste oder auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes in seiner Gegenwart zu sorgen; im Falle eines zutage getretenen Mangels, der nicht beheben werden kann, ist das Hotel verpflichtet, dem Gast nach Möglichkeit einen Zimmerwechsel anzubieten oder die Unannehmlichkeiten auf anderem Wege zu mildern

§ 5

Auf Wunsch des Gastes bietet das Hotel kostenlose Dienstleistungen:

1. Auskünfte rund um den Aufenthalt und die An- und Abreise.
2. Inanspruchnahme des Weckdienstes.
3. Gepäckservice.
4. Gepäckaufbewahrung - das Hotel kann die Gepäckannahme im Aufbewahrungsraum außerhalb der Aufenthaltsdauer des Gastes ablehnen oder dann, wenn die Gepäckstücke keine Eigenschaften eines persönlichen Gepäcks aufweisen.
5. Die Aufbewahrung von Geld und anderen Wertgegenständen während des Aufenthalts des Gastes im Zimmersafe sowie auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes im Safe an der Rezeption.
6. Tägliche Presse.
7. Erste Hilfe durch das Rezeptionspersonal, bei Bedarf wird ärztliche Hilfe angefordert.
8. Aufbewahrung der Sportausrüstung, z.B. Ski, Fahrrad. Das Hotel kann eine Ausrüstungsannahme im Geräteraum außerhalb der Aufenthaltsdauer des Gastes ablehnen oder dann, wenn die Gegenstände keine Eigenschaften einer Sportausrüstung tragen.

§ 6

Auf Wunsch des Gastes bietet das Hotel kostenpflichtige Dienstleistungen:

1. Verkauf von heißen Getränken rund um die Uhr.
2. 24-stündiges Zimmerservice.
3. Blumenlieferung auf Anfrage.
4. Verkauf von Körperpflegemitteln.
5. Waschen, Bügeln und Reinigen von Unterwäsche und Kleidung.

§ 7

1. Das Hotel trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung der mitgebrachten Sachen des Gastes gemäß den Artikeln 846 – 852 des Polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Kodeks cywilny).
2. Der Gast soll unverzüglich über den entstandenen Schaden die Hotelrezeption benachrichtigen.

§ 8

Das Hotel trägt keine Verantwortung für die Beschädigung bzw. den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs des Gastes, das außerhalb des bewachten Parkplatzes abgestellt wurde.

§ 9

1. Ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetags gilt auf dem gesamten Gelände des Hotels die Nachtruhe. Eine Ausnahme hiervon bilden Tanzabende, die für die Gäste im Hotel Club veranstaltet werden.
2. Das Hotel erwartet von den Gästen und allen Personen, die die Hoteldienste in Anspruch nehmen, einen respektvollen Umgang mit anderen Hausgästen.

§ 10

1. Es obliegt dem Gast, beim Verlassen des Zimmers die Zimmertür gewissenhaft abzuschließen und den Schlüssel an der Rezeption zurückzugeben. Die Herausgabe des Zimmerschlüssels erfolgt anhand der Aufenthaltskarte.
2. Der Gast haftet für jede Art von Beschädigung bzw. Zerstörung der Ausstattungsgegenstände und der technischen Einrichtung des Hotels, die durch ihn oder die von ihm eingeladenen Personen verursacht wurden.
3. Aufgrund des Brandschutzes ist der Gebrauch von Tauchsiedern, Bügeleisen und ähnlichen Gegenständen in den Hotelzimmern untersagt.
4. Beim Auslösen eines Feueralarms durch das Rauchen im Hotelzimmer trägt der Gast die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr.

§ 11

Zurückgelassene persönliche Gegenstände werden an die vom Gast angegebene Adresse zurückgesendet. Unterbleibt eine solche Anweisung, werden die Gegenstände nach dreimonatiger Aufbewahrungsfrist  wohltätigen Zwecken oder dem öffentlichen Gebrauch zugeführt.

§ 12

Im Falle eines Feuerausbruchs ist die Rezeption oder andere Hotelmitarbeiter sofort zu benachrichtigen und das Hotel über die ausgeschilderten Fluchtwege umgehend zu verlassen.

§ 13

Im Falle einer Verletzung der Hausordnung kann das Hotel dem Gast gegenüber einen sofortigen Hausverweis aussprechen. Der Gast ist verpflichtet die bisherigen Leistungen inklusive eventuell verursachter Schäden und Zerstörungen unverzüglich zu begleichen und das Hotel zu verlassen.

§ 14

Die Rezeption kann die Beherbergung eines betrunkenen oder den Regelbetrieb störenden Gastes verweigern.



Wir danken Ihnen für die Befolgung unserer Hausordnung

 

HAUSORDNUNG FÜR GÄSTE MIT HUNDEN

1.    Die Hotelgäste haben das Recht, bei einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 80 PLN pro Tag, ihren Hund mitzubringen. Die Rezeption teilt dem Gast ein Hotelzimmer zu, das speziell den Gästen mit Hunden zugewiesen wird.
2.    Der Gast verpflichtet sich, dem Hotel seine Anreise mit dem Hund zu melden. Im anderen Falle behält sich das Hotel das Recht, vor Ort einen Zimmerwechsel zu veranlassen. Das Hotel berechnet auch eine einmalige Reinigungsgebühr in Höhe von 600 PLN.
3.    Der Hund muss einen aktuellen Gesundheitspass besitzen, der Impfungen, vor allem gegen die Tollwut, aufweist. Zudem wird ein Maulkorb und eine Hundeleine gefordert. Bei der Anmeldung ist der Hundebesitzer verpflichtet, den Gesundheitspass vorzuzeigen.
4.    Unser Hotel akzeptiert Hunde bis 10 kg und der Hund darf nicht einer aggressiven Hunderasse angehören (nach der Verordnung des Ministers für Verwaltung  und Innenpolitik vom 28.04.2003,  Hunderassenverzeichnis für aggressiv gehaltene Hunde), insbesondere nicht folgenden Hunderassen:
•    Amerikanischer Pit Bull Terrier
•    Hund aus Mallorca – Perro de Presa Mallorguin
•    Amerikanische Bulldogge
•    Argentinischer Dog
•    Dogo Canario – Perro de Presa Canario
•    Kaukasischer Schäferhund    •    Tosa Inu
•    Rottweiler
•    Akbash Dog
•    Anatolian Karabash
•    Moskauer Wachhund

5.    Es gilt ein bedingungsloses Aufenthaltsverbot für Hunde in folgenden Einrichtungen:
•    SPA – Zentrum
•    Physiotherapiezentrum
•    Restaurant und Café
•    Schwimmbad und Jacuzzi    •    Nachtklub
•    Fitnessklub
•    Kinderspielplatz
6.    Der Hundebesitzer verpflichtet sich, folgende Hundeausstattung mitzubringen:
-    Hundeleine
-    Maulkorb
-    Hundeschüssel
-    Handtuch für die Pfoten, Schlafstätte für den Hund   
7.    Hund muss auf dem Hotelgelände an der Leine (max. 2m) und mit Maulkorb geführt werden.
8.    Der Hund darf den Aufenthalt anderer Gäste nicht stören.In einem Hotelzimmer darf sich nur jeweils ein Hund aufhalten.
9.    Das Hotelzimmer wird nur während der Abwesenheit des Hundes gesäubert oder wenn sich der Hund im Beisein seines Besitzers befindet.
10.    Falls der Hund Hotelräume verunreinigt, liegt es in der Verantwortung des Hundebesitzers, die entsprechenden Bereiche sofort zu reinigen. Es wird gebeten, den Hund zum Zwecke der Notdurftverrichtung außerhalb des Hotelgeländes auszuführen.
11.    Der Hundebesitzer haftet für alle entstandenen Schäden und Verschmutzungen, die am Hotelobjekt und dessen Einrichtungen entstanden sind.
12.    Der Hundebesitzer enthebt das Hotel und seine Mitarbeiter von jeglicher Verantwortung für alle durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden.
13.    Die Höhe der Gebühr für die entstandenen Schäden legt das Hotel nach den geltenden Marktpreisen fest.
14.    Bei strittigen Situationen im Hinblick auf den  Aufenthalt des Hundes im Hotel, ist der Hundebesitzer verpflichtet, den Anordnungen des Personals und der Geschäftsführung Folge zu leisten.
15.    Bei der Nichteinhaltung der Hausordnung für Gäste mit Hunden behält sich das Hotel das Recht, dem Hundebesitzer eine Geldstrafe aufzulegen und einen weiteren Aufenthalt zu verweigern. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, das Hotel mit dem Hund zu verlassen.
 

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